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Die Diskussionen der EU mit Polen und Ungarn haben diese Länder noch nicht dazu geführt, sich erneut auf die Grundwerte der EU auszurichten, warnte das Parlament am Donnerstag. | |||||||
In einer mit 446 Stimmen bei 178 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen angenommenen Entschließung stellen die Abgeordneten fest, dass Berichte und Erklärungen der Kommission, der UNO, der OSZE und des Europarates darauf hinweisen, dass sich „dass sich die Lage sowohl in Polen als auch in Ungarn seit der Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV verschlechtert hat.“ Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die vom Rat gemäß Artikel 7 des Vertrags durchgeführten Anhörungen weder regelmäßig noch strukturiert organisiert werden. Sie fordern den Rat auf, konkrete Empfehlungen an die betreffenden Länder zu richten und Fristen für die Umsetzung dieser Empfehlungen anzugeben, um die Achtung der EU-Rechtsvorschriften zu garantieren. Das Parlament unterstreicht, dass das Versäumnis des Rates, Artikel 7 EUV wirksam anzuwenden, die Integrität der gemeinsamen europäischen Werte, das gegenseitige Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Union insgesamt nach wie vor untergräbt. In dem Text wird die Kommission ferner aufgefordert, die verfügbaren Instrumente, insbesondere beschleunigte Vertragsverletzungsverfahren und Anträge auf einstweilige Maßnahmen beim Gerichtshof, in vollem Umfang zu nutzen, um der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet, durch Polen und Ungarn zu begegnen. Die Rolle des EP bei Anhörungen nach Artikel 7 Die Abgeordneten beanstanden, dass sie nicht an den Anhörungen teilnehmen durften, obwohl das Parlament das Verfahren nach Artikel 7 eingeleitet hat. Sie bestehen darauf, dass das Parlament die Möglichkeit erhalten sollte, dem Rat seinen begründeten Vorschlag formell zu unterbreiten. EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte Schließlich wird in der Entschließung erklärt, dass ein EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte, wie vom Parlament vorgeschlagen, „dringend benötigt“ wird. Dabei sollte es sich um eine jährliche unabhängige Überprüfung handeln, bei der alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen dahingehend bewertet werden, ob die in Artikel 2 EUV festgelegten Werte eingehalten werden. Hintergrundinformationen Im September 2018 hat das Parlament den Rat aufgefordert, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Union zu verletzen. Zentrale Bedenken der Abgeordneten waren die Unabhängigkeit der Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption, Rechte von Minderheiten und die Situation von Migranten und Flüchtlingen. Im Falle Polens forderte die Europäische Kommission im Dezember 2017 den Rat auf, festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen besteht, angesichts neuer Gesetze in Bezug auf die polnische Justiz durch das polnische Parlament, die „Anlass zu großer Besorgnis“ hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz geben. In einer im März 2018 verabschiedeten Entschließung unterstützte das Europäische Parlament die Bewertung und Forderung der Kommission. Gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags kann der Rat nach diesen Aufforderungen feststellen, dass in den betreffenden Ländern die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Bevor dies geschieht, hören die EU-Minister die Ansichten der nationalen Behörden an. Die EU-Minister haben im September und im Dezember 2019 zwei Anhörungen mit der ungarischen Regierung abgehalten. Die Abgeordneten haben sich wiederholt darüber beschwert, dass sie nicht formell in diese Gespräche einbezogen wurden. Die polnischen Behörden haben sich zwischen Juni und Dezember 2018 bei drei Gelegenheiten vor dem Rat verteidigt. |
Siehe auch
Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument
Guten Tag! Die derzeitige Krise stellt die größte gemeinsame Herausforderung seit Beginn der Europäischen Union …