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Das Parlament unterstreicht, dass der Schutz von Bürgerrechten gewährleistet werden muss, damit es dem Austrittsabkommen zustimmt. | |||||
In einer am Mittwoch verabschiedeten Resolution ziehen die Abgeordneten Bilanz über die Situation der Bürgerrechte im Rahmen des Brexit und legen fest, dass sie nur ihre Zustimmung zum Austrittsabkommen geben werden, wenn der adäquate Schutz „in Hinblick auf bisherige Erfahrungen und Zusicherungen“ gewährleistet wird. Das Parlament hat besondere Vorbehalte gegenüber dem Antragsverfahren im EU-UK Settlement Scheme, der neuen Aufenthaltsregelung der britischen Regierung für EU-Bürger, unter anderem gegenüber dem Fehlen eines physischen Nachweises für erfolgreiche Kandidaten, sowie der Zugänglichkeit. Die Abgeordneten stellen auch die Einrichtung und die Unabhängigkeit der britischen „unabhängigen Behörde“, wie sie im Austrittsverfahren vorgesehen ist, in Frage. Sie würden die Einrichtung eines gemeinsamen Kontrollmechanismus, der durch das Europäische und das britische Parlament konstituiert wird, begrüßen. Der angenommene Text ruft zu Informationskampagnen für die Bürgerinnen und Bürger auf, und drängt darauf, dass die Regierungen der EU 27 großzügige Regelungen vorsehen, die den britischen Bürgerinnen und Bürgern, die in ihren Staaten ansässig sind, eine entsprechende Rechtssicherheit geben. Die Resolution ist mit 610 Ja- zu 29 Nein-Stimmen bei 68 Enthaltungen, nach einer Debatte am Dienstag, in deren Zentrum die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Freizügigkeit standen, angenommen worden. Video der Debatte mit den Abgeordneten. Video der Schlussworte von Michel Barnier, EU Chef-Unterhändler, und Nikolina Brnjac,
Hintergrundinformationen Um in Kraft zu treten, muss der Austrittsvertrag zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich durch das Parlament mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Art 50 (2) des Vertrags über die Europäische Union) bestätigt werden. Das Europäische Parlament wird darüber abstimmen, nachdem der Ratifikationsprozess im Vereinigten Königreich abgeschlossen wurde. Der zweite Teil des Austrittsabkommens schützt EU-Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien im Vereinigten Königreich, sowie britische Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen sieht vor, dass Rechte der Sozialversicherung, die unter EU-Recht gewährleistet werden, auch diesen Bürgerinnen und Bürgern lebenslänglich gewährleistet werden sollen. Alle relevanten administrativen Schritte müssen transparent und einheitlich sein. Die Durchführung soll durch eine unabhängige Behörde überwacht werden, die mit ähnlichen Kompetenzen wie die Europäische Kommission ausgestattet werden soll. |
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