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Plenary session - EU accession to the Istanbul Convention and other measures to combat gender-based violence

EU-Länder sollen Übereinkommen von Istanbul unverzüglich ratifizieren

Erstes internationales Rechtsinstrument zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt
Gewalt gegen Frauen soll in den Katalog der von der EU anerkannten Straftaten aufgenommen werden
Jede dritte Frau in Europa hat körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt
Um die Gewalt gegen Frauen zu beenden, fordern die Abgeordneten die EU auf, dem Übereinkommen von Istanbul beizutreten, und alle Mitgliedstaaten, es zu ratifizieren.
In der nichtlegislativen Entschließung, die am Donnerstag mit 500 Stimmen bei 91 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen angenommen wurde, wird der Rat aufgefordert, die Ratifizierung des Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) durch die EU dringend abzuschließen. Die Abgeordneten verlangen von den sieben Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben – Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Slowakei und Großbritannien -, dies unverzüglich zu tun.

Das Parlament verurteilt die Angriffe und Kampagnen gegen das Übereinkommen von Istanbul, die auf einer vorsätzlichen Fehlinterpretation und auf der unwahren Darstellung des Inhalts des Übereinkommens in der Öffentlichkeit beruhen, so der Text der Entschließung.

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, die Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt als Priorität in die nächste Europäische Strategie zu Geschlechterfragen aufzunehmen. Sie drängen die Kommission ebenfalls dazu, einen Rechtsakt zur Bekämpfung aller Formen geschlechtsbezogener Gewalt – einschließlich Belästigung im Internet und Cybermobbing – vorzulegen, und plädieren dafür, dass Gewalt gegen Frauen in den Katalog der von der EU anerkannten Straftaten aufgenommen wird.

Alle Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass das Übereinkommen ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt wird, und ausreichende finanzielle und personelle Mittel für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung gestellt werden. Eine angemessene Ausbildung aller Fachleute, die mit den Opfern geschlechtsbezogener Gewalt zu tun haben (Richter, Ärzte, Polizisten…), ist besonders wichtig.

Das Parlament bekräftigt auch seinen Standpunkt, dass es die spezifische Zweckbindung von 193,6 Millionen Euro für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von geschlechtsbezogener Gewalt im Programm „Rechte und Werte“ befürwortet.

Hintergrundinformationen

Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das 2011 vom Europarat verabschiedet wurde, trat 2014 in Kraft und wurde von der EU im Juni 2017 unterzeichnet.

Es ist das erste internationale Rechtsinstrument seiner Art und schafft einen umfassenden Rahmen von Maßnahmen zur Verhinderung solcher Gewalt, zur Unterstützung von Opfern und zur Bestrafung von Tätern.

Einer Erhebung der Grundrechteagentur aus dem Jahr 2014 zufolge hat jede dritte Frau in Europa mindestens einmal seit dem Alter von 15 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. 55% der Frauen waren einer oder mehreren Formen sexueller Belästigung ausgesetzt, 11% haben Cybermobbing erlebt. Jede zwanzigste Frau (5%) wurde vergewaltigt.

über red

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