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Die Abgeordneten billigen die Änderung des EU-Globalisierungsfonds EGF. Die Gelder können nun auch Arbeitnehmern zu Gute kommen, die die durch einen „No-Deal“-Brexit arbeitslos werden. | |||||||
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) finanziert arbeitspolitische Maßnahmen wie die Umschulung einzelner Arbeitnehmer, Karriereberatung, Aus- und Weiterbildung, Umzugsbeihilfen oder hilft bei Unternehmensgründungen. Bisher konnten die Mitgliedstaaten nur EGF-Finanzhilfen für Arbeitnehmer und Selbständige beantragen, die aufgrund der Globalisierung oder einer Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Die heute vom Europäischen Parlament angenommene Änderung dehnt den Einsatzbereich der EGF-Mittel aus. Unterstützt werden können nun auch Arbeitnehmer und Selbständige, die nach einem möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsvertrag ihren Job oder wichtige Aufträge verloren haben. Das Gesetz wurde mit 516 Stimmen gegen 23 und 17 Enthaltungen angenommen. Die Änderung der Verordnung soll ab dem Tag gelten, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verträge für das Vereinigte Königreich endet. Sie findet jedoch keine Anwendung, wenn ein Austrittsvertrag geschlossen wird. Zitat Vilija Blinkevičiūtė (S&D, LT), Berichterstatterin: “ Den EGF gibt es seit 2007 und er hat vielen entlassenen Arbeitnehmern geholfen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um uns auf mögliche negative Auswirkungen vorzubereiten, unter denen unsere Unternehmen und Arbeitnehmer durch ein Brexit ohne Abkommen leiden könnten“ Hintergrundinformationen Der Rat und das Europäische Parlament müssen alle EGF-Anträge genehmigen. Nach der Genehmigung zahlen die EU 60% und das betroffene EU-Land 40% der gesamten Unterstützung. Seit 2007 sind 70.000 Arbeitnehmern die EGF-Mittel zugutegekommen. |
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