Elf Vizepräsidenten wurden im ersten Wahlgang bestimmt, zwei im zweiten und einer mit relativer Mehrheit im dritten Wahlgang.
Die neuen Vizepräsidenten stammen aus sechs Fraktionen und zehn Mitgliedstaaten. Die untenstehende Tabelle zeigt sie in der Reihenfolge ihrer Wahl:
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1. |
Mairead McGUINNESS (EVP, IE) |
618 Stimmen, 1. Wahlgang |
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2. |
Pedro SILVA PEREIRA (S&D, PT) |
556 Stimmen, 1. Wahlgang |
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3. |
Rainer WIELAND (EVP, DE) |
516 Stimmen, 1. Wahlgang |
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4. |
Katarina BARLEY (S&D, DE) |
516 Stimmen, 1. Wahlgang |
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5. |
Othmar KARAS (EVP, AT) |
477 Stimmen, 1. Wahlgang |
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6. |
Ewa Bożena KOPACZ (EVP, PL) |
461 Stimmen, 1. Wahlgang |
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7. |
Klara DOBREV (S&D, HU) |
402 Stimmen, 1. Wahlgang |
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8. |
Dita CHARANZOVÁ (Renew Europe, CZ) |
395 Stimmen, 1. Wahlgang |
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9. |
Nicola BEER (Renew Europe, DE) |
363 Stimmen, 1. Wahlgang |
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10. |
Lívia JÁRÓKA (EVP, HU) |
349 Stimmen, 1. Wahlgang |
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11. |
Heidi HAUTALA (Grüne/EFA, FI) |
336 Stimmen, 1. Wahlgang |
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12. |
Marcel KOLAJA (Grüne/EFA, CZ) |
426 Stimmen, 2. Wahlgang |
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13. |
Dimitrios PAPADIMOULIS (GUE/NGL, EL) |
401 Stimmen, 2. Wahlgang |
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14. |
Fabio Massimo CASTALDO (NI, IT) |
248 Stimmen, 3. Wahlgang |
Die Ergebnisse der einzelnen Wahlgänge (Zahl der abgegebenen Stimmen, der ungültigen Stimmen, erforderliche Mehrheiten usw.) finden Sie hier (auf Englisch).
Regeln für die Wahl der Vizepräsidenten
Die Ernennungen erfolgen auf der gleichen Grundlage wie für den Präsidenten (Artikel 15 GO). Die 14 Vizepräsidenten werden in einer einzigen Abstimmung mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Artikel 17 GO). Wenn die Anzahl der erfolgreichen Kandidaten weniger als 14 beträgt, wird eine zweite Abstimmung durchgeführt, um die restlichen Sitze unter den gleichen Bedingungen zu vergeben. Ist eine dritte Abstimmung erforderlich, genügt eine einfache Mehrheit, um die restlichen Sitze zu besetzen.
Die Rangfolge der Vizepräsidenten wird durch die Reihenfolge ihrer Wahl und bei Stimmengleichheit durch das Lebensalter bestimmt. Bei einer Abstimmung durch Akklamation bestimmt eine geheime Abstimmung die Rangfolge.
Aufgaben der Vize-Präsidenten
Die Vizepräsidenten können den Präsidenten bei der Ausübung seiner Pflichten, einschließlich der Leitung der Plenarsitzungen, vertreten. Sie sind zudem Mitglieder des Präsidiums des Europäischen Parlaments. Das Präsidium ist das Organ, das die Regeln für das Parlament festlegt und den vorläufigen Haushaltsentwurf des EP erarbeitet. Das Präsidium ist für alle parlamentarischen Angelegenheiten in Sachen Verwaltung, Personal und Organisation verantwortlich. |