Nach der Konstituierung des neuen Parlaments am 2. Juli um 10:00 Uhr wählt das Parlament am 3. Juli seinen Präsidenten für die nächsten zweieinhalb Jahre.
Gemäß Artikel 14 der Geschäftsordnung des Parlaments wird die Sitzung, in der ein neuer Präsident gewählt wird, vom scheidenden Präsidenten geleitet, oder, wenn dies nicht möglich ist, von einem der scheidenden Vizepräsidenten entsprechend der Rangfolge oder, falls keiner von diesen anwesend ist, vom Mitglied mit der längsten Mandatszeit, bis der Präsident gewählt ist. Dieser Vorgang wird von acht Wahlhelfern beaufsichtigt, die unter den Abgeordneten ausgelost werden.
Kandidaten können nur von einer Fraktion oder von einer Gruppe von mindestens 38 Mitgliedern („niedrige Schwelle”) vorgeschlagen werden.
Die Frist zur Nominierung von Kandidaten für das Amt des Präsidenten wird zur Sitzungseröffnung am Dienstagmorgen bekanntgegeben (Fristende voraussichtlich um 19:00 Uhr am selben Tag).
Vor der Wahl bekommen die Kandidaten die Gelegenheit, eine kurze (höchstens 5 Minuten lange) Erklärung abzugeben.
Die Abstimmung ist geheim. (Artikel 15 GO). Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, also 50% plus eine Stimme (Artikel 16). Leere oder ungültige Stimmzettel zählen nicht.
Wird im ersten Wahlgang kein Kandidat gewählt, können derselbe oder andere Kandidaten unter den gleichen Bedingungen für eine zweite Runde nominiert werden. Dies kann bei Bedarf in einer dritten Runde wiederholt werden, wiederum mit den gleichen Regeln. Wird im dritten Wahlgang niemand gewählt, so nehmen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in dieser Runde an einer vierten und letzten Abstimmung teil, bei der derjenige mit den meisten Stimmen gewinnt.
Wird im ersten Wahlgang kein Kandidat gewählt, können derselbe oder andere Kandidaten unter den gleichen Bedingungen für einen zweiten Wahlgang nominiert werden. Dies kann bei Bedarf in einer dritten Runde wiederholt werden, wiederum mit den gleichen Regeln.
Hat nach drei Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, können beim vierten Wahlgang nur die beiden Mitglieder Kandidaten sein, die im dritten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen erhält.
Sobald der neue Präsident gewählt ist, übernimmt er den Vorsitz und kann eine Eröffnungsansprache halten, bevor die Wahl der Vizepräsidenten und Quästoren beginnt.