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Parlament verabschiedet Position zur Reform der EU-Regionalpolitik

  • Keine Kürzungen bei den Investitionen in die Regionen 2021-2027
  • Unterstützung von Innovation, Digitalisierung, KMU und des Übergangs zu einer Wirtschaft ohne Nettoemissionen
  • Bessere Synergieeffekte zwischen den Förder- bzw. Investitions-Fonds
  • Verstärkte Unterstützung für weniger entwickelte Regionen
Das Parlament hat vereinfachte Regeln für Investitionen in allen EU-Regionen für die Jahre 2021-2027 angenommen, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken.
Die Position des Parlaments zu den geplanten neuen Vorschriften wurden am Mittwoch im Plenum mit 460 Stimmen bei 170 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen angenommen. Diese allgemeinen Regeln für die Verwendung der Mittel für die EU-Regionalpolitik und die Unterstützung im sozialen Bereich für den Zeitraum 2021-2027 sind der Schlüssel zur Fortsetzung der Investitionen in den Regionen und dortigen Gemeinschaften, wobei die Unterstützung für weniger entwickelte Regionen verstärkt wird.

 

Makroökonomische Konditionalität abgelehnt

 

Das Parlament hat die von der Kommission gewollte makroökonomische Auflagenbindung abgelehnt, die der Kommission einen Ermessensspielraum gibt, Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, die nicht bereit sind, die im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Strukturreformen umzusetzen.

 

Finanzierung

 

Die Abgeordneten sind der festen Überzeugung, dass die Höhe der derzeitigen Mittel von 378,1 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) im Zeitraum 2021-2027 beibehalten werden sollte. Die weniger entwickelten Regionen werden weiterhin eine umfangreiche EU-Unterstützung erhalten, mit Kofinanzierungssätzen von bis zu 85% (die EU-Kommission hatte 70% vorgeschlagen), und einem Anteil von 61,6% an den Fonds für regionale Entwicklung, Soziales und Kohäsion. Auch der Kofinanzierungssatz für Übergangsregionen und entwickelte Gebiete wurde auf 65% bzw. 50% angehoben. Zudem sollten 1,6 Milliarden Euro (0,4%) als zusätzliche Mittel für die Regionen in äußerster Randlage bereitgestellt werden.

 

Übergeordnete Ziele

 

Die gemeinsamen Vorschriften sind nun stärker mit den allgemeinen politischen Zielen der EU verknüpft, wie z.B.:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen;
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Energienachfrage und -versorgung;
  • Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels;
  • Förderung intelligenter und nachhaltiger Mobilitätsprojekte;
  • Achtung der Grundrechte, Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter und Verhinderung jeglicher Art von Diskriminierung.

 

Zitate

 

Die Mitberichterstatterin Constanze Krehl (S&D, DE) sagte: „Auch in Zukunft wollen wir die Regionen der Europäischen Union durch EU-Förderung lebenswerter machen. Das bedeutet vor allem Förderung für zukunftsweisende, umweltfreundliche und soziale Projekte. Zudem lag uns der Bürokratieabbau am Herzen: Keine Region darf mehr durch übermäßig komplizierte Verfahren und überbordende Kontrollen von einem Antrag abgeschreckt werden. Die Kopplung der EU-Regionalförderung an makroökonomische Bedingungen, wie von der Kommission vorgeschlagen, hat das Parlament abgelehnt – es wäre eine unfaire Strafe für regionale Behörden, die Fehlentscheidungen der nationalen Regierungen ausbaden müssten.“

 

Der Mitberichterstatter Andrej Novakov (EVP, BG) betonte, dass „alle von der Kohäsionspolitik der EU profitieren, weil sie uns zusammenführt. Es gibt dabei nur eine Kategorie von Europäern: die Nettogewinner. Wir sind zufrieden, dass wir unseren engen Zeitplan bisher einhalten konnten und sind nun bereit, unverzüglich Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen“.

 

Die nächsten Schritte

 

Das Parlament ist nun bereit, in Verhandlungen mit dem Rat zu treten.

 

Hintergrundinformationen

 

Die Verordnung über gemeinsame Bestimmungen gilt nicht nur für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, sondern auch für den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Sie enthält Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa für den Zeitraum 2021-2027. Der Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments möchte auch den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums unter die neuen gemeinsamen Bestimmungen stellen. Die Mittel machen etwa ein Drittel des Gesamtbudgets der EU aus.

über red

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