Die wichtigsten der am Donnerstag angenommenen Änderungen der Geschäftsordnung betreffen die Verhaltensregeln der Mitglieder (einschließlich der Regeln zur Transparenz und Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing oder sexueller Belästigung) und die parlamentarischen Anfragen an Rat und Kommission.
Die Änderungen der Geschäftsordnung wurden mit 496 Stimmen angenommen, bei 114 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen.
Erhöhte Transparenz
Die Hauptakteure des Gesetzgebungsverfahrens – Abgeordnete, die als Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitzende fungieren – müssen alle geplanten Treffen mit Interessenvertretern, die in den Geltungsbereich des Transparenz-Registers fallen, im Internet veröffentlichen. Andere Mitglieder des Europäischen Parlaments sind ebenfalls angehalten, ihre Treffen mit Interessenvertretern online zu veröffentlichen. Die Website des Parlaments muss technisch angepasst werden, damit die Abgeordneten Informationen über ihre Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung veröffentlichen können.
Verhaltensregeln
Die neuen Regeln sehen vor, dass die Mitglieder von „unangemessenem Verhalten“ (z.B. das Ausstellen von Transparenten in Plenarsitzungen), „beleidigenden Äußerungen“ (z.B. verleumderische Äußerungen, Hetze und Aufstachelung zur Diskriminierung) und Mobbing oder sexueller Belästigung absehen müssen. Der Verhaltenskodex des Parlaments wird nun der Geschäftsordnung als Anlage beigefügt, und die Abgeordneten müssen sich in einer schriftlichen Erklärung verpflichten, diesen Kodex einzuhalten.
Mitglieder, die die Erklärung zu diesem Kodex nicht unterzeichnet haben, können nicht zu Amtsträgern des Parlaments oder eines seiner Organe gewählt oder als Berichterstatter benannt werden oder in einer offiziellen Delegation oder bei interinstitutionellen Verhandlungen mitwirken. Ein schwerer Verstoß eines Mitglieds gegen diese Regeln kann zu Strafen führen.
Europäische politische Parteien und Stiftungen
Im EU-Vertrag steht: „Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei.“ Eine Organisation muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um als europäische politische Partei oder Stiftung anerkannt zu werden. Nach den neuen Regeln kann eine Gruppe aus mindestens 50 Bürgern verlangen, dass das Europäische Parlament die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen auffordert, zu überprüfen, ob eine bestimmte Organisation diese Anforderungen erfüllt.
Die Reform umfasst auch Maßnahmen zu parlamentarischen Anfragen, insbesondere an den Rat und die Kommission, Konsultationen der Ausschüsse über vertrauliche Informationen, Vorschriften für die ständigen Ausschüsse, Abstimmungen über Änderungsanträge und die Regel über interfraktionelle Arbeitsgruppen.
Zitat
Berichterstatter Richard Corbett (S&D, UK): „Diese Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments setzt den kontinuierlichen Prozess fort, das Parlament effektiver, effizienter und transparenter zu gestalten. Sie ist aus den ersten Erfahrungen mit der allgemeinen Überarbeitung der im Dezember 2016 angenommenen Vorschriften hervorgegangen.“ – sagte der.
Die nächsten Schritte
Die angenommenen Änderungen treten am ersten Tag der nächsten Tagung nach ihrer Annahme, d.h. am 11. Februar 2019, in Kraft, mit Ausnahme einiger Verhaltensregeln, und einiger anderer Bestimmungen, die zu Beginn der nächsten Wahlperiode am 2. Juli 2019 in Kraft treten werden. |