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Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben sich am Mittwoch auf neue Regeln zum besseren Schutz der Landwirte vor unfairen Handelspraktiken von Großunternehmen geeinigt. |
Die vorläufige Vereinbarung, die den Forderungen des Parlaments entspricht, erweitert den Anwendungsbereich des entsprechenden Gesetzentwurfs auf den Handel mit Agrarerzeugnissen und Zusatzleistungen, zusätzlich zu Lebensmitteln.
Weitere Informationen (auf Englisch)
Zitat
„In diesem Kampf zwischen David und Goliath müssen wir die Schwächsten in der Lebensmittelversorgungskette wappnen, um Fairness, gesündere Lebensmittel und soziale Rechte zu gewährleisten. Kleine Erzeuger, Arbeitnehmer, Verbraucher, wir alle werden bald nicht mehr unter den Folgen unlauterer Handelspraktiken leiden, die von großen Unternehmen der Lebensmittelversorgungskette auferlegt werden“, sagte der Berichterstatter Paolo De Castro (S&D, IT).
Die nächsten Schritte
Der vorläufig vereinbarte Text muss nun vom Landwirtschaftsausschuss bestätigt werden, bevor er dem Plenum vorgelegt werden kann. Nach der Annahme durch das gesamte Parlament muss auch noch der Rat die Vereinbarung formell billigen.
Hintergrundinformationen
Das Parlament forderte 2016 EU-Maßnahmen zur Beseitigung unlauterer Handelspraktiken. Der Landwirtschaftsausschuss verlangte in seiner Stellungnahme zum sogenannten Omnibus-Vorschlag 2017 ebenfalls ein EU-Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken. Die Abgeordneten verhandelten die Angelegenheit auch mit mehreren EU-Agrarministern und stimmten mit ihnen überein, dass ein EU-Gesetz vonnöten sei.
Der Landwirtschaftsausschuss billigte den Entwurf des EP-Verhandlungsmandats am 1. Oktober und das Parlament bestätigte ihn am 25. Oktober. Kurz darauf starteten die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. |
Siehe auch
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