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Franck Proust
Franck Proust. PHOTO: European Union 2018

Schärfere Prüfung ausländischer Investitionen zum Schutz strategischer Interessen der EU

  • Neuer EU-Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU
  • Ziel: Schutz strategischer Technologien, kritischer Infrastruktur sowie der Medienfreiheit
  • Gewerkschaften und Europäisches Parlament sollten einbezogen werden
  • Plenardebatte mit Handelskommissarin Malmström gegen 17 Uhr (29.5.) zu EU-Gegenmaßnahmen auf mögliche US-Strafzölle ab 1. Juni

 

Neue Instrumente zur Überprüfung, ob ausländische Investitionen in der EU die Sicherheit in den Mitgliedstaaten gefährden, wurden am Montag vom EP-Handelsausschuss verabschiedet.

 

Die Europaabgeordneten im Handelsausschuss unterstützen die Pläne der EU-Kommission, einen Mechanismus zur transparenten, vorhersehbaren und nichtdiskriminierenden Prüfung ausländischer Direktinvestitionen einzurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass von ausländischen Investitionen keine Gefahr für kritische Infrastrukturen und den Zugang zu Schlüsseltechnologien ausgeht und sensiblen Informationen geschützt werden.

 

Die Abgeordneten verschärften den Vorschlag. EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission sollen in Zukunft auch prüfen können, ob:

 

  • ausländische Investitionen die Unabhängigkeit eines Medienhauses oder die strategische Autonomie der EU beeinträchtigen,
  • der Investor hat bereits in Projekte investiert hat, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden könnten,
  • oder die Investitionen zur Monopolbildung führen könnten.

 

Bessere Zusammenarbeit

 

Der Ausschuss will, dass Mitgliedstaaten, die Investitionen prüfen wollen, alle andere EU-Staaten und die Kommission innerhalb von fünf Arbeitstagen davon in Kenntnis setzen und für Stellungnahmen offen sind. Erachtet ein Drittel aller EU-Mitgliedstaaten eine Investition für problematisch, sollte das Zielland der Investition die geplante Investition gemeinsam mit allen EU-Staaten beraten.

 

Um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen zu fördern, Erfahrungen bei der Prüfung von Investitionen auszutauschen und mögliche Bedenken auszuräumen, schlugen die Abgeordneten die Einsetzung einer Koordinierungsgruppe für die Prüfung von Investitionen vor. Diese sollte von der Kommission geleitet werden und sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Beobachtern des Europäischen Parlaments zusammensetzen.

 

Dem Vorschlag zufolge hätten Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften das Recht, Prüfverfahren zu fordern. Das Europäische Parlament könnte die EU-Kommission auffordern, Stellung zu einer geplanten oder abgeschlossenen ausländischen Direktinvestition in der EU abzugeben.

 

Zitate

 

„Die meisten Handelspartner der EU verfügen bereits über einen Screening-Mechanismus. Ohne dem Protektionismus zu erliegen, ist es an der Zeit zu zeigen, dass Europa in Zeiten der Globalisierung nicht naiv ist. Wenn die EU ein günstiges Klima für Investitionen – und damit für Wachstum, Beschäftigung und Innovation – erhalten will, muss sie europäische Infrastruktur und Technologien schützen. Wir sind nicht gegen ausländische Investitionen, aber gegen seltsame Investitionen“, sagte der EP-Berichterstatter Franck Proust (EVP, Frankreich). Weitere Zitate finden Sie in einem Video des Berichterstatters.

 

„Neben der Reform des Dual-Use-Exportkontrollsystems ist das FDI-Screening eine der Hauptprioritäten des Handelsausschusses. Wir hoffen, noch vor Ende der Legislaturperiode neue Regeln zu verabschieden und freuen uns auf fruchtbare Verhandlungen mit dem Rat unter der Führung der österreichischen Präsidentschaft“, fügte der Ausschussvorsitzende Bernd Lange (S&D, Deutschland) hinzu.

 

Der Entwurf wurde mit 30 zu 7 Stimmen angenommen.

 

Nächste Schritte

 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen Gespräche mit den Ministern auf, sobald der Entwurf auf der Plenartagung vom 11. bis 14. Juni in Straßburg vom gesamten Parlament angenommen wurde und der Ministerrat seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.

 

Hintergrund

 

Ausländische Direktinvestitionen sind eine wichtige Quelle des Wirtschaftswachstums in der EU. Sorge bereiten aber vermehrte Investitionen staatlicher Unternehmen in kritische Infrastrukturprojekte in Bereichen wie Energie oder Kommunikation oder in Unternehmen, die mit Schlüsseltechnologien wie Robotik oder Nukleartechnologie arbeiten.

 

Derzeit verfügen nur 12 der 28 Mitgliedstaaten über Prozesse, die ausländische Direktinvestitionen auf ihre Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung prüfen. Diese Systeme sind sehr unterschiedlich und werden auch dann nicht koordiniert, wenn sich Investitionen über mehrere EU-Länder erstrecken. Der Vorschlag zielt nicht darauf ab, die nationalen Prüfmechanismen zu vereinheitlichen, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern. Er ist Teil eines von der Kommission im September 2017 angekündigten Handels- und Investitionspakets.

über red

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