- Alle offenen Stellen sollten ausgeschrieben werden
- Kommission soll Verfahren zur Ernennung hoher Beamter überarbeiten
- Laufende Untersuchung durch die Europäische Bürgerbeauftragte
Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung auf, das Verfahren zur Ernennung ihres neuen Generalsekretärs Martin Selmayr zu überprüfen.
In dem Text der Resolution erklären die Abgeordneten, dass die Ernennung des Generalsekretärs „als Putsch angesehen werden könnte“ und dass dabei die Bestimmungen des Statuts großzügig ausgelegt wurden oder „möglicherweise sogar gegen sie verstoßen wurde.“
Sie fordern die Kommission auf, das Verfahren zur Ernennung des neuen Generalsekretärs zu überprüfen, um anderen möglichen Kandidaten die Gelegenheit zu geben, sich zu bewerben, und künftig offene und transparente Bewerbungsverfahren durchzuführen. Die Abgeordneten wollen auch, dass die Kommission anerkennt, dass dieses Verfahren ihren Ruf negativ beeinträchtigt hat.
Selmayr, bisher Kabinettschef von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, wurde am selben Tag zunächst zum stellvertretenden Generalsekretär und dann zum Generalsekretär der Kommission ernannt. Das Verfahren zur Ernennung des Generalsekretärs, des obersten Beamten der Kommission, wurde so durchgeführt, dass sich kein anderer Kandidat bewerben konnte, heißt es in dem Text.
In der Entschließung fordert das Parlament alle EU-Institutionen auf, jede freie Planstelle nur nach ordnungsgemäßer Unterrichtung des Personals im Wege einer internen Versetzung zu besetzen und vorzugweise auf offene und transparente Verfahren zurückzugreifen, die auf die Auswahl der qualifiziertesten Bewerber ausgerichtet sind. Die Abgeordneten sind der Ansicht, „dass alle offenen Stellen im Interesse der Transparenz, der Integrität und der Chancengleichheit ausgeschrieben werden sollten.“
Die Kommission wird aufgefordert, bis Ende 2018 ihr Verwaltungsverfahren zur Ernennung hoher Beamter zu überarbeiten. Zudem stellen die Abgeordneten fest, dass die entsprechenden Regeln aktualisiert werden müssen, damit die Neutralität der Funktion des Generalsekretärs gewährleistet ist.
Im Entschließungstext weisen die Abgeordneten auch darauf hin, dass die Europäische Bürgerbeauftragte derzeit eine Untersuchung des Ernennungsverfahrens durchführt, die jeglichen möglichen Missstand aufdecken würde.
Hintergrundinformationen
Die Entschließung baut auf einer Reihe von Fragen von Abgeordneten (und den entsprechenden Antworten der Kommission) sowie einer Anhörung mit Günther Oettinger auf, EU-Kommissar mit Zuständigkeit für Haushalt und Personal.
Mit der Entschließung wird die auf der März-Plenartagung abgehaltene Aussprache zu diesem Thema abgeschlossen. In der Debatte (und bei der Anhörung von Oettinger im Ausschuss) sagten mehrere Abgeordnete, dass es dem Verfahren zur Ernennung Selmayrs zum Generalsekretär der Kommission ab dem 1. März an Integrität und Transparenz gefehlt habe.