Eine Entschließung gegen die Zulassung von Phosphatzusätzen in Dönerfleisch hat am Mittwoch nicht die absolute Mehrheit von 376 Abgeordneten erreicht.
Die Europäische Kommission kann nun die Verwendung von Phosphorsäure, Di-, Tri- und Polyphosphaten (E338‑341, E343, E450‑452) in Dönerfleisch – sei es Hammel-, Lamm-, Kalb-, Rindfleisch oder Geflügel – zulassen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission ist die Verwendung von Phosphaten für eine teilweise Extraktion und Zersetzung von Fleischproteinen erforderlich, um einen Proteinfilm auf vertikalen Fleischspießen zu bilden und Fleischstücke miteinander zu verbinden, um ein gleichmäßiges Einfrieren und Braten zu gewährleisten.
Der vom Ausschuss für öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgelegte Entschließungsantrag erhielt 373 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen und blieb damit hinter den 376 Ja-Stimmen zurück, die für die Annahme erforderlich waren.
In der Entschließung wurde das Plenum aufgefordert, die Zulassung von Phosphatzusätzen aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen, bis die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Ende 2018 eine wissenschaftliche Überprüfung der Zusatzstoffe veröffentlicht hat.
Hintergrundinformationen
In einem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2017 wurde festgestellt, dass die Behörden und Lebensmittelunternehmer in einigen Mitgliedstaaten unterschiedliche und zuweilen falsche Auslegungen des EU-Rechts in Bezug auf Fleischzubereitungen und -erzeugnisse vorgenommen haben, was zu einem Mangel an einheitlicher Umsetzung führte.