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Parlament fordert automatische grenzübergreifende Anerkennung von Adoptionen

Um das Kindeswohl zu schützen, drängen die Abgeordneten die EU-Kommission dazu, alle EU-Länder zu verpflichten, Adoptionsentscheidungen gegenseitig automatisch anzuerkennen. In einer am Donnerstag (2.2.2016) angenommenen Entschließung schlagen sie vor, einen europäischen Adoptionsvertrag zu schaffen, um Verwaltungsanfragen zur automatischen Anerkennung zu beschleunigen.

In der Resolution fordern die Abgeordneten die Kommission auf, Gesetzesvorschläge zur automatischen grenzübergreifenden Anerkennung von innerstaatlichen Adoptionsentscheidungen, d. h. von Adoptionen, bei denen die Adoptiveltern und das Kind oder die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Land haben, vorzulegen. Gemäß dem Haager Übereinkommen gilt die Anerkennung von Adoptionen in allen Unterzeichnerstaaten (einschließlich aller EU-Mitglieder) automatisch, betrifft jedoch nur Fälle, in denen die Eltern des adoptierten Kindes aus verschiedenen Ländern kommen.

Europäischer Adoptionsvertrag und „Leitlinien für bewährte Verfahren“
Die Abgeordneten schlagen die Schaffung eines europäischen Adoptionsvertrags vor, um Verwaltungsanfragen zur automatischen Anerkennung innerstaatlicher Adoptionen EU-weit zu beschleunigen. Sie sprechen sich ebenfalls für die Ausarbeitung gemeinsamer Mindestnormen für Adoptionen aus, allerdings nicht als gesetzliche Vorschriften, sondern vielmehr als „Leitlinie für bewährte Verfahren“.

Der Berichterstatter Tadeusz Zwiefka (EVP, PL) sagte: „Jede Adoption sollte das Wohl des Kindes wahren, wobei die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls berücksichtigt werden müssen. Da eine Adoption dem Kind ein liebevolles, fürsorgliches und stabiles Umfeld bieten sollte, fordern wir die Europäische Kommission auf, im Bereich der Anerkennung von innerstaatlichen Adoptionsverträgen Maßnahmen zu ergreifen, damit Familien mit adoptierten Kindern Rechtssicherheit beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat haben.“

Abbau bürokratischer Hürden
Familien mit Adoptivkindern aus dem eigenen Land sind noch immer mit rechtlichen und Verwaltungshindernissen konfrontiert, wenn sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen ziehen – zum Beispiel mit Schwierigkeiten bei der Einschulung oder der ärztlichen Versorgung, wenn nicht zuvor zusätzliche rechtliche Schritte unternommen werden, um die Erziehungsberechtigten festzustellen.

Die Entschließung wurde mit 533 Stimmen angenommen, bei 41 Gegenstimmen und 72 Enthaltungen. Sie bedeutet keine Verpflichtung für die EU-Kommission, auch wirklich Legislativvorschläge vorzulegen. Eine Ablehnung muss sie aber begründen.

Des Weiteren betrifft die Resolution ausschließlich das individuelle Eltern‑Kind‑Verhältnis. Mitgliedstaaten werden nicht verpflichtet, besondere Rechtsverhältnisse zwischen den Adoptiveltern anzuerkennen.

über dieter

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