Die Kommission hat heute ihren jüngsten Fortschrittsbericht über die EU-Sofortmaßnahmen zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen angenommen, in dem die Maßnahmen des vergangenen Monats bewertet werden. Der positive Trend seit dem letzten Bericht setzt sich fort, und die Mitgliedstaaten verstärken ihre Anstrengungen sowohl bei der Umverteilung als auch der Neuansiedlung. Die Zahl an Umverteilungen stieg weiter an, wobei seit dem 14. Juni zusätzliche 776 Personen umgesiedelt wurden. Die Gesamtzahl der Umverteilungen aus Griechenland und Italien beläuft sich derzeit auf 3 056. Weitere wichtige Fortschritte wurden auch in Bezug auf die Neuansiedlung erzielt – im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 wurden von den vereinbarten 22 504 Personen bisher 8 268 neu angesiedelt, im Rahmen der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 802 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Da die Zahl der in Griechenland ankommenden Flüchtlinge wegen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei weiterhin einen niedrigen Stand aufweist und jahreszeitlich bedingt die Flüchtlingszahlen in Italien steigen, fordert die Kommission nun die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu verstärken und auf den ermutigenden Ergebnissen der letzten Monate aufzubauen, wie dies vom Europäischen Rat am 28. Juni bekräftigt wurde.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte: „Ich begrüße die verstärkten Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Umverteilung und Neuansiedlung in den letzten Monaten. Das ist ein wahrer Ausdruck europäischer Solidarität, der die enormen Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von über einer Million Asylsuchenden allein im Jahr 2015 ergänzt. Da zehntausende Flüchtlinge in Griechenland auf ihre Umverteilung warten und weiterhin zahlreiche Menschen in Italien ankommen, muss dieser positive Trend fortgesetzt und verstärkt werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, um die Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen weiter zu beschleunigen. Der EU-Neuansiedlungsrahmen, den wir heute vorschlagen, zielt darauf ab, die Kapazitäten zur Neuansiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, weiter zu stärken, indem er ein gemeinsames europäisches Konzept mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU anbietet.“
Umverteilung
Im Berichtszeitraum (14. Juni bis 11. Juli) ist die Zahl der Umverteilungen gestiegen; 776 weitere Personen wurden umverteilt, womit sich der positive Trend seit dem vergangenen Berichtszeitraum fortsetzt. Damit erhöht sich die Zahl der umverteilten Personen auf 3 056 (2 213 aus Griechenland und 843 aus Italien), wobei Kroatien erstmals an dem Programm teilgenommen hat. Doch trotz dieses positiven Trends und des Beweises, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, bleiben die Zahlen weit hinter dem Ziel der Kommission – der Umverteilung von 6000 Menschen pro Monat – zurück. Die Mitgliedstaaten halten ihre Zusagen gemäß den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates noch nicht ein.
Die Überstellungen zum Zwecke der Umverteilung aus Griechenland wurden im Berichtszeitraum zügiger abgewickelt, was vor allem auf ein verstärktes Engagement von mehreren Mitgliedstaaten und einen Ausbau der Kapazitäten des griechischen Asyldienstes zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zurückzuführen ist. Die Umverteilungen aus Italien sind jedoch zurückgegangen und sind angesichts der anhaltend hohen Zahl dort ankommender potenzieller Interessenten für eine Umverteilung besonders niedrig.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, insbesondere, was unbegleitete Minderjährige betrifft, und ihren Zusagen und Verpflichtungen im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates uneingeschränkt nachzukommen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich alle Mitgliedstaaten aktiv und regelmäßig an der Umverteilung von Menschen sowohl aus Italien als auch Griechenland beteiligen.
Neuansiedlung
Nach Angaben der beteiligten Staaten wurden bis zum 11. Juli 2016 insgesamt 8 268 Personen überwiegend aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien nach der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 neu angesiedelt. 20 Staaten haben diese Menschen aufgenommen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Die Zahl der Umsiedlungen aus der Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei hat sich während des Berichtszeitraums (14. Juni bis 11. Juli) weiter erhöht, nachdem die Mitgliedstaaten die durch den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) aus der Türkei an sie verwiesenen Bewerber bewertet hatten. Seit dem 4. April 2016 wurden 802 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, 291 davon seit dem letzten Bericht. Mittlerweile sind auch mehr EU-Mitgliedstaaten aktiv an der Maßnahme beteiligt. Seit dem letzten Fortschrittsbericht haben außer in Deutschland, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Schweden nun auch Neuansiedlungen in Lettland und Spanien stattgefunden.
Mit dem heute vorgeschlagenen EU-Neuansiedlungsrahmen soll eine Reihe gemeinsamer Standardverfahren für die Auswahl der Neuansiedlungskandidaten und ein gemeinsamer Schutzstatus für in der EU neu angesiedelte Personen festgelegt werden, um die europäischen Neuansiedlungsbemühungen künftig zu straffen und besser einzugrenzen.
Hintergrund
In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, bis September 2017 insgesamt 160 000 Personen aus Italien und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) innerhalb der EU umzuverteilen.
Am 8. Juni 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine europäische Neuansiedlungsregelung an; auf dieser Basis vereinbarten die Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015, entsprechend den vom UNHCR vorgelegten Zahlen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in Europa neu anzusiedeln.
Im Anschluss an den Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Türkei vom 29. November 2015 wurde der Aktionsplan EU-Türkei angenommen. Die von der Kommission am 15. Dezember 2015 vorgeschlagene Regelung über die freiwillige Aufnahme ist zentraler Bestandteil des Plans; damit soll die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingszahlen unterstützt und schutzbedürftigen Menschen ein sicherer und legaler Weg geöffnet werden.
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7. März 2016 forderten die Staats- und Regierungschefs, die Umverteilungen zu beschleunigen, um die humanitäre Krise in Griechenland zu entschärfen. Der Europäische Rat bekräftigte am 28. Juni 2016 seine Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen angesichts der dringlichen Notwendigkeit, Griechenland und Italien zu unterstützen. Mit ihrem heutigen Bericht folgt die Kommission den Schlussfolgerungen des Rates und ihrer Zusage aus dem Fahrplan „Zurück zu Schengen“.
In der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wurde vereinbart, dass für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Dieser Grundsatz gilt seit dem 4. April 2016. Vorrang haben jene Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben.
Im Anschluss an die Erklärung EU-Türkei verabschiedete die Kommission am 21. März einen Vorschlag, wonach 54 000 der für die Umverteilung vorgesehenen 160 000 Plätze zur Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU genutzt werden sollten.
Am 16. März verabschiedete die Kommission den ersten Bericht über die Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen. Der zweite, dritte und vierte Bericht wurden am 12. April, 18. Mai und 15. Juni 2016 angenommen.