Die EU-Staaten sollten mehr zum Schutz der Opfer von Menschenhandel unternehmen, besonders bei Frauen, und geschlechtsspezifische Präventions-, Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen durchsetzen. So steht es in einer am Donnerstag (12.5.2016) angenommenen Entschließung. Der Text hebt hervor, dass die EU-Gesetze zum Schutz der Opfer von Menschenhandel nicht richtig umgesetzt werden.
„Es gibt Fortschritte im Kampf gegen internationale Menschenhändlerbanden, aber allzu oft bekommen Opfer nicht die Hilfe, die ihnen nach dem EU-Recht zusteht“, sagte die Berichterstatterin Catherine Bearder (ALDE, UK). „Die EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung dieses grausamen Handels müssen von den nationalen Regierungen vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören angemessene Statistiken und die Identifizierung von Opfern, damit wir einen besseren Überblick vom tatsächlichen Ausmaß bekommen“, fügte sie hinzu.
Die Entschließung wurde mit 391 Stimmen angenommen, bei 43 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen. In ihr unterstreichen die Abgeordneten, dass die Europäische Kommission ihrer Pflicht zur Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie nicht nachgekommen ist und den in der Richtlinie festgeschriebenen Zeitplan nicht eingehalten hat.
Frauen und Kinder sind besonders gefährdet durch Menschenhandel
Kinder sollten bei ihrer Ankunft registriert in Kinderschutzsysteme aufgenommen werden, heißt es weiter im Text. Laut Europol sind ungefähr 10.000 unbegleitete Kinder seit ihrer Ankunft in der EU im Jahr 2015 verschwunden.
Zur Verringerung der Nachfrage von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung fordern die Abgeordneten, dass diejenigen strafrechtlich belangt werden sollen, die sexuelle Dienstleistungen von Personen, die Opfer von Menschenhandel sind, in Anspruch nehmen, und nicht mehr diejenigen, die sie anbieten.
Frühzeitige Erkennung von Opfern
Die Abgeordneten rufen die EU-Staaten auf, dafür zu sorgen, dass Polizei, Justizbehörden, medizinisches Personal und Sozialarbeiter entsprechendes Training bekommen, damit sie potentielle Opfer rechtzeitig erkennen und ihnen die notwendige Unterstützung anbieten können. Diese umfasst den Anspruch auf Unterkünfte, Gesundheitsversorgung, Übersetzung, Rechtsbehelfe und die Möglichkeit eine Entschädigung zu fordern, und eine Erholungszeit von mindestens 30 Tagen.
Um angemessene Unterstützung und Hilfe für die Opfer von Menschenhandel sicherzustellen, sollten die Mitgliedsstaaten den Opfern in dem Land, in das sie als Opfer des Menschenhandels gebracht wurden, eine Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren, sagt der Text.