Vor dem Hintergrund ernsthafter Bedenken über die krebserregenden und hormonellen Auswirkungen von Glyphosat, welches in der Landwirtschaft sowie im Gartenbau verwendet wird, sollte die EU-Kommission die Marktzulassung nur um sieben anstatt um fünfzehn Jahre verlängern, und auf den professionellen Einsatz beschränken. Das forderte das Parlament in einer am Mittwoch (13.04.2016) verabschiedeten Entschließung.
Die Abgeordneten verlangen außerdem eine unabhängige Überprüfung und die Offenlegung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Bewertung des Herbizids genutzt hat.
Die EU-Kommission sollte die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat nicht wie ursprünglich vorgeschlagen um weitere fünfzehn Jahre verlängern, sondern lediglich für einen Zeitraum von sieben Jahren erneuern, steht in der nichtbindenden Entschließung des Parlaments, die mit 374 Stimmen angenommen wurde, bei 225 Gegenstimmen und 102 Enthaltungen.
Des Weiteren fordert das Parlament die Kommission auf, insbesondere den nichtprofessionellen Einsatz von Glyphosat nicht zu genehmigen.
Sie sollte ihre Genehmigung auch vor dem Hintergrund der ausstehenden Einstufung von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in einem separaten Gesetzesvorschlag neu bewerten.
In der nichtbindenden Resolution rufen die Abgeordneten die Kommission dazu auf, einen neuen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorzulegen, mit dem besser für die nachhaltige Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel Sorge getragen wird. Außerdem soll die Kommission rasch eine unabhängige Überprüfung der Gesamttoxizität und der Einstufung von Glyphosat auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren wissenschaftlichen Belege, einschließlich der Belege für die Karzinogenität von Glyphosat und für mögliche endokrinschädigende Eigenschaften, einleiten.
Offenlegung der wissenschaftlichen Nachweise
Das Parlament drängen die Kommission und die EFSA dazu, „unverzüglich sämtliche wissenschaftlichen Beweise offenzulegen, auf deren Grundlage Glyphosat positiv eingestuft und seine erneute Genehmigung vorgeschlagen wurde, da ein überwiegendes öffentliches Interesses an ihrer Verbreitung besteht.“
Verfahren der „Austrocknung“ („Green burndown“) unakzeptabel
Die Abgeordneten verurteilen die Verwendung von Glyphosat zur „Austrocknung“, d. h. zur Abtötung der eigentlichen Nutzpflanze vor der Ernte, um den Reifeprozess der Pflanze zu beschleunigen und das Ernten zu erleichtern („Green burndown“). Diese Praxis führt unter anderem zu einer erhöhten Exposition des Menschen.
Weiterhin soll der Einsatz von Glyphosat in oder in der Nähe von öffentlichen Parks, öffentlichen Spielplätzen und öffentlichen Gärten nicht genehmigt werden, fordert das Parlament.
Die nächsten Schritte
Die nationalen Experten des ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Sektion „Pflanzliche Arzneimittel“) werden über den Vorschlag der Kommission im Mai mit qualifizierter Mehrheit abstimmen. Kommt keine solche Mehrheit für oder gegen den Entwurf zustande, liegt die Entscheidung bei der Kommission.