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Kapitalmarktunion: Versicherer können künftig leichter in Infrastrukturvorhaben investieren

Heute, 2. April 2016, ist es für Versicherer leichter und attraktiver, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Damit wurde eine der ersten Maßnahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion umgesetzt.

Als Teil dieses Aktionsplans zur Kapitalmarktunion, der am 30. September 2015 auf den Weg gebracht wurde, hatte die Europäische Kommission eine Änderung der EU-Aufsichtsvorschriften (auch bekannt als „Solvabilität II“) vorgeschlagen. Die betreffende Änderung des delegierten Rechtsakts zu „Solvabilität II” wurde gestern im Amtsblatt veröffentlicht und tritt heute, daher am 2. April 2016, in Kraft.

Investitionen in Infrastrukturprojekte sind von zentraler Bedeutung, um Konjunktur und Wachstum in Europa zu fördern. Mit den gestern in Kraft tretenden Maßnahmen zur Beseitigung der Investitionshindernisse, denen sich Versicherungsunternehmen gegenübersehen, werden Investitionen aus dem Privatsektor mobilisiert – ein zentrales Ziel der Investitionsoffensive für Europa. Zwar ist die Versicherungswirtschaft gut gerüstet, um langfristige Finanzierung bereitzustellen, indem sie sich sowohl an Infrastrukturprojekten beteiligt als auch in Infrastrukturanleihen investiert, doch werden derzeit weniger als 1 % ihrer gesamten Vermögenswerte zu diesem Zweck eingesetzt. Mit der Änderung von „Solvabilität II” verringert sich künftig die einschlägige Eigenkapitalunterlegung für die Versicherer und es wird für sie attraktiver, verstärkt in europäische Infrastrukturvorhaben zu investieren und eine größere Rolle in diesem Bereich zu übernehmen.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Eines der Ziele der Kapitalmarktunion ist es, Investitionshindernisse zu beseitigen und dadurch Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Versicherer hatten kritisiert, dass einige ,Solvabilität-II’-Bestimmungen sie von Investitionen in die Infrastruktur abhielten. Wir haben ihre Kritik ernst genommen. Seit heute ist es für sie leichter und attraktiver, in europäische Infrastrukturprojekte zu investieren. Ich hoffe, sie werden von dieser Änderung Gebrauch machen.”

Mit dem gestern veröffentlichten delegierten Rechtsakt, der sich auf die fachliche Beratung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) stützt, werden bestimmte Anforderungen für Investitionen in so genannte qualifizierte Infrastrukturvorhaben gesenkt. So werden insbesondere die Risikozuschläge für Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen der Versicherer in derartige Projekte im Rahmen der Standardformel für die Berechnung der Kapitalanforderungen nach „Solvabilität-II” verringert. Die Risikokalibrierung für Investitionen in nicht-börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen an solchen Infrastrukturprojekten wurde von 49 % auf 30 % gesenkt. Auch die Risikozuschläge für fremdfinanzierte Infrastrukturinvestitionen wurden um bis zu 40 % verringert.

Hintergrund

Dieser Rechtsakt ist formell als Änderung des delegierten Rechtsakts zu „Solvabilität II” (Verordnung (EU) Nr. 2015/35 der Kommission) einzuordnen. Nach einem sechsmonatigen Prüfungszeitraum des Rates und des Europäischen Parlaments wurde er heute im Amtsblatt veröffentlicht. Bei „Solvabilität II” handelt es sich um den EU-weiten Aufsichtsrahmen für den Versicherungssektor.

Der gestern veröffentlichte Rechtsakt umfasst auch Bestimmungen für Investitionen der Versicherer in europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF). Für diese Investitionen gelten nun die gleichen Kapitalanforderungen wie für an geregelten Märkten gehandelte Aktien und somit niedrigere Anforderungen im Vergleich zu sonstigen Aktien. Damit werden ELTIF den Anlagen in Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum gleichgestellt. Auch für über multilaterale Handelssysteme (MTF) gehandelte Aktien werden dieselben Kapitalanforderungen wie für an geregelten Märkten gehandelte Aktien gelten. Die Übergangsbestimmungen für Eigenkapitalinvestitionen, mit denen die „Solvabilität-II”-Kapitalanforderungen über einen Zeitraum von sieben Jahren schrittweise eingeführt werden, werden auf nicht-börsennotierte Aktien ausgeweitet.

über helmut

Siehe auch

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