Ein aktueller Bericht zeigt, dass die Rentensysteme in der EU künftigen Generationen von Ruhegeldempfängern voraussichtlich angemessene Renten sichern können
Die Rentensysteme in Europa werden voraussichtlich in der Lage sein, auch künftigen Generationen von Ruhegeldempfängern angemessene Renten zu sichern, vorausgesetzt die Mitgliedstaaten sorgen mit effizienten Maßnahmen dafür, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben können, bis sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. So lautet eine der zentralen Schlussfolgerungen eines aktuellen Berichts über angemessene Renten. Die Beschäftigungspolitik sollte mehr Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Gleichzeitig müssen die Rentensysteme auch diejenigen unterstützen, die nicht in der Lage sind, lange genug im Arbeitsmarkt zu bleiben, um ausreichende Rentenansprüche zu erwerben. Die Schlussfolgerungen des Berichts von 2015 zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe werden heute vom Rat „Beschäftigung und Soziales“ gebilligt.
Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte den Bericht und erklärte: „Die jüngsten Rentenreformen haben sich darauf konzentriert, dass Renten und Pensionen einer sehr viel größeren älteren Bevölkerungsgruppe zugutekommen können, ohne die öffentlichen Haushalte zu destabilisieren. Dies kann nur erreicht werden, wenn die große Mehrheit der Erwerbstätigen genug Möglichkeiten hat, weiter zu arbeiten, bis das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, das in der gesamten EU steigen dürfte. Wir müssen in erster Linie genug in die Qualifikationen und die Gesundheit der Menschen investieren, damit sie in der Lage sind, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Wir müssen auch solidarisch sein mit denen, die es nicht sind und z. B. Arbeitslosenleistungen oder Leistungen bei Invalidität benötigen, bevor sie das Rentenalter erreichen.“
Laut dem Bericht bieten die Renten und Pensionen in der EU insgesamt den meisten Menschen derzeit einen ausreichenden Schutz vor Armut und eine angemessene Einkommenssicherheit im Alter. Insgesamt haben die älteren Menschen in der Europäischen Union einen ähnlichen Lebensstandard wie die jüngere Bevölkerung. Im EU-Durchschnitt beträgt das mittlere verfügbare Einkommen der über 65-Jährigen 93 % des Einkommens der Personen unter 65. Sogar während der Krise waren ältere Menschen besser abgesichert als andere Altersgruppen. Mehrere Mitgliedstaaten müssen jedoch noch mehr dafür tun, das Armutsrisiko zu bekämpfen und Einkommenssicherheit im Alter zu gewährleisten.
In allen Mitgliedstaaten sind die Rentenbezüge nach wie vor von geschlechtsspezifischen Unterschieden geprägt: Frauen sind stärker von Armut betroffen und beziehen niedrigere Renten als Männer, weil sie weniger verdienen und aufgrund familiärer Verpflichtungen ein kürzeres Erwerbsleben haben. Im Schnitt leben Frauen außerdem länger als Männer und leben im Alter daher häufiger in stärker gefährdeten Einpersonenhaushalten. Im EU-Durchschnitt erhalten Frauen 40 % weniger Rente als Männer. Das geschlechtsbedingte Rentengefälle kann verringert werden – dazu bedarf es jedoch oft langfristiger Anstrengungen, die Strategien der Gleichbehandlung in mehreren Politikbereichen mit Änderungen im Rentensystem verbinden, bevor die Menschen das Rentenalter erreichen.
In Zukunft wird es zunehmend wichtiger werden, eine vollständige Erwerbslaufbahn mit Beitragszeiten von 40 bis 45 Jahren vorweisen zu können, um eine angemessene Rente bzw. Pension zu beziehen. In einigen Mitgliedstaaten wird das Einkommen im Ruhestand durch private (betriebliche/berufsständische oder persönliche) Altersvorsorge ergänzt werden müssen. In der Frage der zusätzlichen Altersversorgung müssen die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten, auch betreffend Verfügbarkeit, Aufnahme und Abdeckung. Je nach Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten können die Sozialpartner hier eine wichtige Rolle spielen.
Im Zuge der jüngsten Rentenreformen wurde das Renteneintrittsalter heraufgesetzt, und die Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestands wurden eingeschränkt. Der Erfolg dieser Reformen hängt in hohem Maße davon ab, ob ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei einem späteren Renteneintrittsalter weiter arbeiten können. 2012 hatte nur etwa die Hälfte der Personen, die in den Ruhestand gingen, das gesetzliche Rentenalter erreicht. Gründe für einen vorzeitigen Ruhestand sind u. a. Gesundheit, Arbeitslosigkeit und familiäre Verpflichtungen. Es wird daher von entscheidender Bedeutung sein, Menschen mit den notwendigen Qualifikationen auszustatten und sie gesundheitlich und sozial abzusichern, damit sie mit zunehmendem Alter beschäftigungsfähig bleiben. Die Kommission verfolgt Initiativen in dieser Richtung, wie beispielsweise ihre neue Empfehlung zur Langzeitarbeitslosigkeit, die eine bessere Unterstützung von Langzeitarbeitslosen anstrebt, damit sie wieder eine Beschäftigung finden und nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Hintergrund
Der Bericht zur Angemessenheit der Renten und Pensionen, der alle drei Jahre vom Ausschuss für Sozialschutz vorgelegt wird, überwacht auf EU-Ebene, inwiefern Renten und Pensionen den Menschen ein ausreichendes Einkommen im Alter sichern, sie vor Armut schützen und ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Bewertet werden die wichtigsten Reformmaßnahmen, die mit dem Ziel ergriffen wurden, angemessene und finanziell tragfähige Renten und Pensionen zu sichern. Außerdem wird ermittelt, wo weiterer Reformbedarf besteht.
Der Bericht ergänzt die Schätzungen des Berichts über die Bevölkerungsalterung 2015, der vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik veröffentlicht erstellt wurde. Dieser Bericht bewertet, wie sich die künftigen Rentenausgaben auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte auswirken werden.