Was sind Fangmöglichkeiten? Wie werden sie festgesetzt?
Fangmöglichkeiten – auch als zulässige Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TAC) bezeichnet – werden jährlich von den Mitgliedstaaten, vertreten durch die für Fischerei zuständigen Minister (im Ministerrat), festgesetzt. Dabei stützen sie sich auf Vorschläge der Europäischen Kommission. Im Herbst 2015 werden der Ministerrat und die Europäische Kommission die TAC für die wichtigsten kommerziell genutzten Fischbestände und Meeresgebiete, mit Ausnahme des Mittelmeers, beschließen. Diese TAC gelten dann ab dem 1. Januar 2016.
Die TAC werden anschließend anhand von langfristig vorab vereinbarten prozentualen Anteilen, den Quoten, auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt. Die Mitgliedstaaten verwalten die Quoten und teilen ihren nationalen Anteil dann auf ihre Fischereifahrzeuge oder Gruppen von Fischereifahrzeugen auf. Jeder Quotenanteil gibt das Recht, innerhalb des betreffenden Kalenderjahres eine bestimmte Menge an Fisch zu fangen und anzulanden. In einigen Fischereien gibt es daneben auch eine Begrenzung der Anzahl der Tage, an denen die Schiffe Fischfang betreiben dürfen. Dabei wird die Leistung der einzelnen Schiffe zugrunde gelegt.
Was ist neu in diesem Jahr?
Am 1. Januar 2014 trat die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) in Kraft. Ziel dieser neuen Politik ist es, möglichst bis 2015, ansonsten bis spätestens 2020, zu erreichen, dass die Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield, MSY) befischt werden.
Das MSY-Niveau gibt an, welche Menge Fisch einem Bestand entnommen werden kann, um langfristig die höchsten Fangmengen zu erzielen. Jede Befischung über diesem Niveau ist verlustbringend und schädlich und letzten Endes für die Fischer unrentabel.
Neu ist in diesem Jahr, dass die TAC für Scholle erstmals auf der Grundlage des MSY-Ansatzes festgesetzt wurde, so dass in der Ostsee nun sieben (von zehn) Beständen auf MSY-Niveau befischt werden.
Woher kommen die wissenschaftlichen Gutachten?
Wissenschaftler in den Mitgliedstaaten nehmen Stichproben aus Fängen kommerzieller Anlandungen und aus zurückgeworfenen Fischbeständen und setzen Forschungsschiffe ein, um anhand von Stichproben zu ermitteln, wie viele Fische sich zu unterschiedlichen Jahreszeiten an verschiedenen Orten im Meer befinden. Anhand dieser Daten können sie berechnen, welche Fangmengen im nächsten Jahr nachhaltig sind. Da die Fische wandern und sich in den verschiedenen Meeresgebieten mischen, müssen die Wissenschaftler ihre Daten austauschen und in internationalen wissenschaftlichen Ausschüssen zusammenarbeiten. Entsprechende Empfehlungen werden an die Europäische Kommission weitergeleitet, die sie dann nutzt, um die TAC-Vorschläge für das folgende Jahr zu unterbreiten.
Die Vorschläge der Kommission basieren dabei vor allem auf wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) sowie anderer unabhängiger Stellen.
Zeitplan
Die Fangmöglichkeiten für die Ostsee wurden von der Kommission am 2. September vorgeschlagen und werden am 22. und 23. Oktober auf der Ratstagung von den Fischereiministern diskutiert und verabschiedet. Für Bestände im Schwarzen Meer sollen die Vorschläge im September/Oktober vorgelegt und im Dezember auf der Ratstagung von den Fischereiministern verabschiedet werden. Für das größte Paket, das den Atlantik, die Nordsee und andere Gebiete umfasst, ist der Vorschlag der Kommission für Oktober und die Verabschiedung für Dezember geplant.