Wir alle lieben Reisen. Aber was, wenn etwas schief geht? Was tun bei Notfällen, annullierten Flügen oder dem Verlust des Reisepasses? Glücklicherweise gibt es EU-Richtlinien, die Reisenden das Leben einfacher machen. Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.
Sollten Sie Notfalldienste von Polizei, Feuerwehr oder Ärzten benötigen, wählen Sie die 112. Diese EU-weit kostenlose Notfallnummer funktioniert ebenfalls in manchen Ländern außerhalb der EU wie der Schweiz oder Südafrika.
Vergessen Sie keinesfalls Ihre europäische Krankenversicherungskarte, die Ihnen von IhrerKrankenversicherung kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Sie gibt Reisenden das Recht auf medizinische Hilfe im Notfall in allen 28 EU-Mitgliedsländern (sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), zu gleichen Konditionen und Kosten wie Einheimischen.
Sollte Ihr Flug, Zug, Bus oder Schiff verspätet sein oder annulliert werden, steht Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Bei sehr langen Verspätungen (mindestens 1-5 Stunden, je nach Transportmittel) oder Nichtbeförderung müssen Ihnen auch die Kosten für angemessene Betreuung (Verpflegung und evtl. Hotel) erstattet werden.
Wenn Sie außerhalb der EU verhaftet werden, Ihren Reisepass verlieren oder konsularischen Schutzbenötigen und Ihr Heimatland in Ihrem Reiseland nicht diplomatisch vertreten wird, so können Sie die EU-Botschaft oder das Konsulat eines anderen Mitgliedstaates kontaktieren. Die Botschaftsmitarbeiter müssen Ihnen diesselbe Hilfe zukommen lassen wie Staatsangehörigen ihres Landes.
Praktisch auch: Seit dem 1. Juli 2014 ist Telefonieren und Surfen mit Handy oder Smartphone in anderen EU-Staaten günstiger.
Gut zu wissen: Am 30. Juni haben das EU-Parlament und der Ministerrat sich informell darauf geeinigt, die Roaming-Gebühren für Mobiltelefonie, Internetnutzung und das Versenden von Textnachrichten im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 abzuschaffen.